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Aktuell:

Vor einer Erhöhung des Rundfunk-Beitrages:
5 Forderungen an den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR)

Das Bundesverfassungsgericht sieht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) einen legitimen Bestandteil der deutschen Demokratie. Daraus folgt, dass die Strukturen des ÖRR demokratischen Grundsätzen genügen müssen. Doch davon kann derzeit keine Rede sein.

Überdies missachten ARD und ZDF permanent ihren gesetzlichen Auftrag. §11 des Rundfunkstaatsvertrages (Fassung vom 10.03.2010) nennt als Hauptaufgaben "Bildung, Information, Beratung". Erst danach folgt "Unterhaltung". ARD und ZDF haben das auf den Kopf gestellt: Ihre Ausgaben für Unterhaltung (Tatort, Serien, Spielfilme, Quiz, Comedy, Schlager, Sport) sind höher als für alle anderen Bereiche zusammen.


Die "Arbeitsgruppe Demokratischer Rundfunk (ARDE)" erhebt deshalb folgende Forderungen:

1) Den gesetzlichen Auftrag erfüllen: Vorrang für Bildung, Information, Beratung

Forderung:
ARD und ZDF müssen nachweisen, dass sie für Bildung und Information mehr Geld aufwenden als für Unterhaltung. Andernfalls ist jede Erhöhung des Rundfunkbeitrages eine Einladung, die permanente Missachtung des Rundfunkstaatsvertrages fortzusetzen.

2) Besetzung der Rundfunkräte durch demokratische Wahlen
Wenn der ÖRR legitimer Bestandteil unserer Demokratie sein will, muss seine gesamte Struktur demokratischen Prinzipien genügen. Daher dürfen die Rundfunkräte nicht länger durch Absprachen von Parteien, Gewerkschaften und Kirchen bestimmt werden.

Forderung: Rundfunkräte sind vergleichbar den Sozialwahlen durch öffentliche demokratische Wahlen zu besetzen. Die Tagungen der Rundfunkräte sind prinzipiell öffentlich.

3) Beschränkung von Gehältern und Honoraren
Aufgrund seiner öffentlichen Finanzierung ist der ÖRR keinem wirtschaftlichen Wettbewerb ausgesetzt. Seine Intendanten treffen keine schwerwiegenden Management-Entscheidungen, sondern erledigen primär organisatorische Aufgaben. Daher sind höhere Gehälter als die von Bundeskanzler/in bzw. Bundespräsident Ausdruck unverfrorener Selbstbedienung.

Forderung: Intendanten und Showmaster bei ARD und ZDF dürfen kein höheres Einkommen beziehen als Ministerpräsidenten der Bundesländer. Alle Bezüge und Honorare sind zu veröffentlichen. Das gilt auch für Prominente, die für einzelne Events verpflichtet werden.

4) Das Recht auf werbefreie Sendungen
Da wir alle den ÖRR bezahlen, haben wir das Recht, nur das zu sehen und zu hören, was wir wollen. Werbung im ÖRR (zumal ohne Einblendung der Zeitdauer) widerspricht diesem Prinzip

Forderung: Kommerzielle Werbung im ÖRR muss aufhören. Solange es sie noch gibt, muss vor Werbespots ähnlich wie bei Youtube deren Zeitdauer eingeblendet werden.

5) Regelmäßige Prüfung von Ausgaben und inhaltlichen Prioritäten
Derzeit prüfen Landesrechnungshöfe, ob die ÖRR-Ausgaben den Prinzipien von rechnerischer Richtigkeit und sparsamer Haushaltsführung genügen. Nicht geprüft wird, ob die Ausgaben der Sender den inhaltlichen Prioritäten des Rundfunkstaatsvertrages entsprechen.

Forderung: Künftig sind die Ausgaben der Sender neben Richtigkeit und Sparsamkeit auch auf inhaltliche Prioritäten zu prüfen, d.h. den Vorrang von Bildung und Information. Das soll durch Kommissionen erfolgen, die von den demokratisch gewählten Rundfunkräten eingesetzt werden.

Berlin, im Dezember 2020
Dr. Hanjo Lehmann

 

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